Akupunktur wird anerkannte Kassenleistung,
jedoch nur bei chronischen schmerzhaften Verschleißerkrankungen
der Kniegelenke und Lendenwirbelsäule, wenn die Beschwerden
über 6 Monate bestehen.
Die Patienten müssen in dem Falle
nichts mehr zuzahlen.Der behandelnde Arzt benötigt verschiedene
Voraussetzungen, die ich alle erfülle. Somit ist es mir möglich,
in vorstehend beschriebenen Fällen auf Krankenschein zu
akupunktieren.
Es darf 10 x akupunktiert werden.
Natürlich ist es auch möglich, meine Akupunkturleistung bei
Allergie, Heuschnupfen, Migräne u. a. in Anspruch zu nehmen.
Diese Kosten werden jedoch nicht von den Kassen übernommen,
sondern die Patienten übernehmen diese Leistung privat.
[Kosten Euro 25,00 pro Sitzung]
Besonders wichtig bei dieser Behandlung ist für mich auch die chinesische Amnamese (Fragebogen).
Zu Beginn der Behandlung erhalten Sie einen umfassenden Fragebogen, den Sie bitte ausfüllen und bei der ersten Untersuchung vorlegen sollten.
Der Anamnesebogen ist wichtig, um eine ganzheitliche Sicht auf den zu behandelnden Menschen zu erhalten.
Er umfasst Angaben zu :
* eigenen Erkrankungen
*
Erkrankungen der Kindheit
* Angaben zu Familienleiden
aber auch zu persönlichen Merkmalen:
* Charaktereigenschaften
* Vorlieben, wie zum Beispiel Lieblingsfarben
* Kälteempfinden
* bevorzugte Speisen
*
Kaffeegenuss u.ä.
Alle diese Angaben benötige ich unter der Vorstellung, das es eigentlich keine "Krankheiten" gibt sondern nur "kranke Menschen".
Der von Ihnen ausgefüllte und vorgelegte Anamnesebogen wird dann bei Ihrer Untersuchung detailliert besprochen.
Wenn Sie mehr über Akupunktur oder die neue Regelung mit
den Kassen wissen möchten, lesen Sie bitte weiter:
dpa Siegburg – Die Akupunktur ist künftig bei der
Behandlung von Rücken- und Knieschmerzen
eine Kassenleistung. Das gab der Gemeinsame Bundesausschuss
G-BA in Siegburg bekannt.
„Die Studienergebnisse zeigen, dass sowohl die echte als auch
die Schein-Akupunktur bei der Behandlung von Rücken- und
Knieschmerzen besser helfen als die angebotene Standardtherapie.
Deshalb hat der G-BA entschieden, dass Patienten die
Akupunkturbehandlung als Kassenleistung erhalten sollen“,
sagte der Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess.
Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch
schmerzkranken Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V
(Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur)
Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung,
mit welcher die Qualität bei der Erbringung von Leistungen
der Körperakupunktur mit Nadeln ohne elektrische Stimulation
bei chronisch schmerzkranken Patienten (im Folgenden: Akupunktur)
gesichert werden soll. Die Vereinbarung regelt die fachlichen,
räumlichen und apparativen Voraussetzungen sowie die
Anforderungen an die Durchführung und an die Dokumentation
für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Akupunktur
in der vertragsärztlichen Versorgung bei folgenden gemäß Anlage
I Nr. 12 der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung
des Gemeinsamen Bundesausschusses zugelassenen Indikationen
(Leistungen nach den Nummern 30790 und 30791 des Einheitlichen
Bewertungsmaßstabes (EBM)):
1. Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit
mindestens sechs Monaten bestehen und gegebenenfalls
nicht-segmental bis maximal zum Kniegelenk ausstrahlen
(pseudoradikulärer Schmerz)
2. Chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch
Gonarthrose, die seit mindestens sechs Monaten bestehen.
Inkrafttreten: 1. Januar 2007
Akupunktur als Teil der Traditionellen Chinesischen Medizin ist eine medizinische Heilweise, die durch das Einstechen
von Nadeln in spezifische Körperpunkte versucht, die Gesundheit
mit körpereigenen Kräften wiederherzustellen und zu erhalten.
Durch die Nadelung oder die Erwärmung dieser Punkte wird der
Organismus angeregt, sich selbst wieder ins Gleichgewicht zu
bringen, indem er die körpereigenen Selbstheilungskräfte aktiviert.
Traditionell versteht man unter Akupunktur die Regelung des Flusses
der den Körper in Leitbahnen durchströmenden Lebensenergie, die
in China "Qi" (sprich: Tschi) genannt wird. Dieses Leitbahnsystem
ist ein energetisches Netzwerk von Kanälen, das die Akupunkturpunkte
miteinander verbindet und über innere Verläufe auch die inneren
Organe und andere funktionelle Systeme verknüpft und beeinflusst.
Behandlung
Die Akupunkturbehandlung besteht aus dem Stechen von wenigen
sorgfältig ausgewählten Punkten, überwiegend mit Stahlnadeln,
um das zuvor festgestellte Ungleichgewicht zu korrigieren.
Das so genannte Nadelgefühl ("De Qi") ist charakterisiert durch
ein Gefühl von Enge oder Schwere um die Nadel herum oder als einen
dumpfen, wellenförmigen Schmerz, Pulsieren, Zusammenziehen,
Schwere- oder Wärmeempfindung oder elektrisierende Ausstrahlung
am Punkt oder in dumpfer Ausbreitung im Meridianverlauf.
Variationen der De-Qi-Sensation in Abhängigkeit von Punktauswahl,
Erkrankung, Krankheitsverlauf, Erkrankungsphase und
Körperkonstitution des Patienten sind möglich.
Die Nadeln sind sehr fein (0,2 mm Normdicke).
Sie verbleiben zwischen 20 und 40 Minuten lang im Körper und
der Patient ruht während dieser Zeit.
Eine spezielle Akupunktur-Untersuchung beim Arzt ist notwendig.
Der Arzt kann in der Regel nicht nach einer telefonischen oder
schriftlichen Voranfrage die Erfolgsaussichten beurteilen,
sondern er muss erst eine genaue spezielle Untersuchung
(Diagnostik mit Hilfe von Methoden der Akupunktur) durchführen.
Manche Kranke empfinden nach der Akupunktur sofort Erleichterung,
andere brauchen Tage dazu. Üblicherweise benötigt man etwa vier
oder fünf Behandlungen, im Abstand von etwa einer Woche, bevor
eine Besserung verspürt wird. Es gibt Patienten, die bemerken so
etwas wie eine schwebende Leichtigkeit nach einer Behandlung,
und fast alle fühlen sich danach sehr entspannt.
Sowohl die Ohrakupunktur als auch die Körperakupunktur sind sehr
wirkungsvolle Behandlungsformen, die, wenn sie von geschulten
Ärzten durchgeführt werden, kaum Risiken und Nebenwirkungen haben.
Die Akupunktur sollte ausschließlich in Verbindung mit einer
klinischen Diagnostik, wie sie nur der Arzt vornehmen kann, erfolgen.
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